Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kwizda Agro GmbH für den Haus- und Gartenbereich (gültig ab 15.02.2017)

1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) finden bei allen Rechtsgeschäften - gleichgültig in welcher Form geschlossen - im Haus- und Gartenbereich, bei denen wir als Verkäufer fungieren, uneingeschränkt Anwendung. Bedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Käufers, die von uns nicht schriftlich anerkannt wurden, werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie mit unseren Bedingungen vereinbar wären, sowie auch dann nicht, wenn wir derartige Bedingungen des Käufers widerspruchslos hingenommen haben. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch uns gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte.

2. Änderungen der AGB Änderungen dieser AGB gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Übermittlung oder sonstiger Kundmachung der geänderten AGB Widerspruch dagegen erhebt. Die Übermittlung bzw. Kundmachung der geänderten AGB kann auch auf elektronischem Wege (per email) erfolgen.

3. Vertragsabschluss Ein Vertragsangebot (Auftrag, Bestellung) eines Käufers – in welcher Form auch immer – bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, wir sind aber grundsätzlich berechtigt, Bestellungen von Käufern ohne vorherige Auftragsbestätigung zu erfüllen. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden.

4. Preise Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß unserer aktuellen Preisliste.

5. Lieferung und Gefahrtragung Wir schließen keine Kaufverträge unter einem Nettoverkaufspreis von € 40,-. Bestelleinheiten sind die jeweils in unserer Preisliste angegebenen Versandkartons bzw. die Einzelgroßpackungen. Die Wahl der Transportart und des Frachtweges bleibt uns vorbehalten. Bei Pflanzenschutzmitteln wird ab einem Nettorechnungsbetrag von € 70 eine Frachtpauschale von € 7 (zzgl. 20 % USt) verrechnet. Die frachtfreie Lieferung erfolgt erst ab einem Nettorechnungsbetrag von € 180. Wir sind berechtigt, in Teillieferungen zu leisten diese zu verrechnen und der Käufer ist verpflichtet die Teillieferung anzunehmen. Ist eine Lieferfrist nicht besonders festgelegt, so hat die Abnahme der Ware prompt zu erfolgen, jedoch bedeutet dies nicht, dass wir zur prompten Lieferung verpflichtet sind. Die für Lieferungen angegebenen Fristen und Termine sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit gültig. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Fristüberschreitungen sowie Pönalzahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche sind wir berechtigt, bei Nichtabnahme innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Vertrag bezüglich der nicht gelieferten Menge ohne Nachfristsetzung bzw. -gewährung zurückzutreten. Höhere Gewalt: Wenn wir durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z. B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Unterbrechung der Verbindung, behördliche Verfügung usw., an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, so werden wir von diesen Verpflichtungen für die Dauer dieser Verhinderung frei. Wir werden den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Bei Warenknappheit haben wir die Wahl die Lieferfristen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass deswegen der Käufer Ansprüche welcher Art immer gegen uns geltend machen kann. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über, sofern nicht die Beförderung durch unser Unternehmen selbst vorgenommen wird. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Bei vom Käufer verlangten Express- oder Eilgutsendungen gehen ungeachtet der Höhe des Rechnungsbetrages die Versandkosten immer auf Rechnung des Käufers.

6. Ausschluss von Kommissionsgeschäften, Retouren und Umtausch Wir schließen keine Kommissionsgeschäfte. Verkaufte Waren und Leeremballagen werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht.

7. Zahlung Die Zahlung durch den Käufer hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Es werden keine Schecks und Wechseln angenommen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung behalten wir uns vor, nur gegen Vorauskassa zu leisten. Davon unberührt bleibt unser Recht, von weiteren Lieferungen Abstand zu nehmen und/oder nach. Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers.

8. Lagerung und Weiterverkauf Mit Übernahme der Ware verpflichtet sich der Käufer, diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und gemäß unseren Hinweisen auf der Originalverpackung zu lagern und zu transportieren. Der Käufer ist verpflichtet, seine Abnehmer hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Ware zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und gemäß der von uns angebrachten Hinweise zur Lagerung und zum Transport (auch auf Beipackzetteln und in Form von Gebrauchsanweisungen) zu informieren; bei Verletzung dieser Informationspflicht des Käufers gegenüber seinem Abnehmer sind jegliche wie immer geartete Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen. Sollte ein Abnehmer dennoch uns gegenüber Ansprüche geltend machen, so ist der Käufer verpflichtet, uns vollkommen schad- und klaglos zu halten. Alle Verpackungen sind entsprechend der Verpackungs-Verordnung lizenziert und durch unseren Partner entpflichtet.

9. Gewährleistung, Schadenersatz, Untersuchungs- und Rügepflicht Allfällige Mängelrügen hinsichtlich offener Mängel und erkennbarer Fehlmeldungen muss der Käufer unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Empfang der Ware - auch beim Fehlen zugesagter Eigenschaften - (bei Teillieferung beginnt der Fristenlauf mit Empfang der entsprechenden Teillieferung) schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels, per Telefax oder E-Mail geltend machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Entdeckung wie vorstehend anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang bei uns abgestellt. Im Falle der Fristversäumung gilt die Ware als genehmigt und sind alle wie immer gearteten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche wegen Irrtums erloschen. Dasselbe gilt bei empfehlungswidriger oder unsachgemäßer Anwendung, Versendung, Behandlung, Lagerung oder Transport der Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahre ab Ablieferung der Ware. Soweit nicht allfällige Ansprüche des Käufers ohnehin erloschen sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung unter Ausschluss aller sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl auf die Verbesserung bzw. den Austausch allfälliger mangelhafter Ware, die uns zu diesem Zweck frei Haus vom Käufer zurückzusenden ist. Sollten wir Gewährleistungsansprüche anerkennen, Gewährleistungszusagen treffen oder Handlungen in Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung tätigen, so wird dadurch weder die ursprüngliche Gewährleistungsfrist unterbrochen oder verlängert, noch beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen. Auch erwächst dem Käufer daraus kein neuer Erfüllungsanspruch. Sollten wir - ohne dass dem Käufer (mehr) ein Gewährleistungsanspruch zusteht - Leistungen unentgeltlich erbringen, so gelten diese als Kulanz und kann der Käufer daraus keinerlei wie immer geartete Ansprüche ableiten. Soweit wir dem Käufer Prospekte bzw. Proben übergeben haben, werden diese nicht Vertragsinhalt, außer es wird dies von uns schriftlich ausdrücklich zugesagt. Auch in diesem Fall sind jedoch geringfügige Abweichungen der Lieferung gegenüber Prospektinhalt bzw. Probe zulässig. Irrtümliche Erklärungen unsererseits sind für uns auch dann unverbindlich, wenn der Irrtum nicht offenbar auffallen musste. Zusagen von unseren Dienstnehmern bzw. Beauftragten bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung eines unserer im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer oder Prokuristen, soweit nicht eine schriftliche Handlungsvollmacht unsererseits vorliegt. Für von uns nicht im Einzelfall ausdrücklich empfohlene Mischungen mit anderen Produkten übernehmen wir keinerlei Haftung, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können. Vielfältige, insbesondere örtlich bedingte Faktoren, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Resistenzen, Spritztechnik können zur Folge haben, dass entweder unser Produkt nicht die volle gewünschte Wirkung hat oder Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen entstehen. Für solche Folgen sind wir nicht haftbar. Wir haften - wenn nicht ohnehin schon derartige Schäden oder Nachteile nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, wofür jedoch den Käufer die Beweislast trifft. Die Verjährungsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Käufers ist auf ein Jahr verkürzt.

10. Eigentumsvorbehalt und Zessionsverbot Bis zur vollständigen Bezahlung des für die Ware vereinbarten Kaufpreises samt aller Nebenverbindlichkeiten (z. B. Zinsen, Kosten) bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Er darf sie jedoch vor vollständiger Bezahlung des für die Ware an uns zu leistenden Kaufpreises samt aller Nebenverbindlichkeiten einem Dritten weder verpfänden, sicherungsübereignen oder auf sonstige Weise zugunsten eines Dritten belasten oder einem Dritten unentgeltlich übereignen. Sollte die Ware gepfändet werden, so hat der Käufer die Verpflichtung, dies uns unverzüglich schriftlich zu melden. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises samt Nebenverbindlichkeiten an einen Dritten weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt hiermit seine ihm gegenüber dem Dritten zustehende Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen an uns zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung samt Nebenverbindlichkeiten ab. Der Käufer hat sofort in seinen Handelsbüchern bei der gegenständlichen ihm gegenüber dem Abnehmer zustehenden Forderung anzumerken, dass letztere an uns sicherungsweise abgetreten ist. Wir sind berechtigt, diese Anmerkung zu kontrollieren. Alle direkt beim Käufer für die sicherungszessionsgegenständlichen Forderungen eingehenden Kundenzahlungen an Kapital- und Nebengebühren gelten als dem Käufer treuhändig für uns anvertraut. Derartige dem Käufer zukommende Beträge hat der Käufer - ohne sie mit seinem Vermögen zu vermengen - sofort auf eines unserer Konten zur Einzahlung zu bringen. Gehen für die sicherungszessionsgegenständlichen Forderungen beim Käufer Wechsel bzw. Schecks ein, so hat der Käufer diese Wechsel bzw. Schecks unverzüglich - mit entsprechendem Indossament, soweit es sich nicht um Inhaberschecks handelt - uns zu übergeben. Der Käufer darf die ihm gegenüber dem Dritten aus dem Weiterverkauf der Ware zustehende Forderung samt Nebenansprüchen weder ganz noch teilweise an andere Personen als an uns abtreten, verpfänden oder sonst wie über die Forderung zugunsten Dritter verfügen.

11. Aufrechnungsverbot, Leistungsverweigerungsrecht, Zurückbehaltungsrecht Der Käufer ist nicht berechtigt, mit allfälligen, ihm zustehenden Ansprüchen gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder die Bezahlung unserer Forderungen wegen seiner eigenen Ansprüche zu verweigern. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Käufer uns gegenüber Gewährleistungsansprüche zustehen sollten. Der Käufer ist sohin auch nicht berechtigt, von der Bestimmung des § 1052 ABGB Gebrauch zu machen. Des Weiteren ist der Käufer nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht welcher Art immer an in unserem Eigentum stehenden Sachen auszuüben. Klargestellt wird, dass unser Kompensationsrecht unberührt bleibt.

12. Datenschutz, Zustimmungserklärung, Widerruf Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass von ihm übermittelte Daten von uns automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Zustelladresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird eine solche Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Käufers gesendet werden. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, von uns per E-Mail Informationen zu aktuellen Produkten und Angeboten zu erhalten. Dieses Einverständnis kann vom Käufer jederzeit schriftlich per E-Mail an agro@kwizda-agro.at widerrufen werden.

13. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, Erfüllungsort ist Wien. Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, für alle wie immer gearteten Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht Wien, Innere Stadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Lücken.

 

Kwizda Agro GmbH 1010 Wien,

Universitätsring 6

Tel.: +43 (0)59977-10